Die Hessische Corona-Schutzverordnung hat sich geändert, wodurch sich ein wenig geändert hat, wer als 2G+ gilt. Die wichtigste Änderung betrifft alle, die mit Johnson & Johnson geimpft wurden. Hier werden für die Grundimmunisierung nun zwei, für den Booster also insgesamt drei Impfungen benötigt. Einfacher wird es für alle, bei denen die Zweitimpfung bzw. eine Infektion weniger als drei Monate zurückliegt. Diese gelten jetzt nach einer Frist von 15 Tagen bzw. 29 Tagen auch ohne Test als 2G+. Details habe ich unter https://schachforum-darmstadt.de/index.php?view=article&id=3117 ergänzt.
Unabhängig davon empfehlen wir allen, sich auf freiwilliger Basis weiterhin regelmäßig testen zu lassen.